1. In der Maßnahmenübersicht der Verwaltung für das „Stärkungspaket Innenstadt 2.0” (VV 7136/25/1) wird die Maßnahme 1.03 „Optimierte Ausstattung des KOD – Beschaffung und Einführung des EK51 -” ersatzlos gestrichen.
2. Die Ausstattung der Mitarbeiter*innen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs mit Bodycams, wie im Antrag der CDU-Fraktion gefordert (7161/24 A) und in der aktualisierten Maßnahmenübersicht unter 1.04a aufgenommen, wird ebenfalls ersatzlos gestrichen.
Begründung
Für die Fraktion B90/Die Grünen ist die Fortschreibung des Stärkungspakets Innenstadt, wie im gemeinsamen Antrag dazu bereits betont und gefordert (6665/24 A), zentral, um die bisher erreichten Erfolge zu stabilisieren und die Innenstadt weiter zu stärken. Wir sind auf einem guten Weg, aber noch nicht am Ende. Wichtig ist jetzt, die Dinge weiter zu tun, die bereits erfolgreich waren und zusätzlich fokussiert die Dinge anzugehen, die für eine weitere Verbesserung notwendig sind. Der von der Verwaltung eingebrachte Maßnahmenkatalog soll dabei Ausgangspunkt für die Diskussion in den Fachausschüssen sein. Der vorliegende Antrag greift dies auf.
Hinsichtlich der Maßnahme 1.03 wird keine Notwendigkeit zur Bewaffnung des Ordnungsdienstes durch den EK 51 (Einsatzstock), sogenannter Teleskopschlagstock, gesehen. Gemäß §67 Abs. 4 VwVG NRW gelten Schlagstöcke als Waffe. Die Fraktion lehnt eine solche Bewaffnung des KOD aufgrund des Eskalationspotenzials und der Gefahr des Missbrauchs ab. Schlagstöcke können in kritischen Situationen zur Eskalation beitragen, anstatt die Situation zu entschärfen und zu beruhigen.
Zusätzlich sind laut Bericht der Verwaltung im AVOS am 10.12.2024 keine erhöhten Zahlen von Straftaten gegenüber Einsatzkräften, darunter auch Mitarbeiter*innen des KOD, bekannt. Durch die Ausstattung des KOD mit Bodycams wurden laut Bericht der Verwaltung (7025/24) gute Erfolge hinsichtlich der Entschärfung von Situationen und des subjektiven Sicherheitsgefühls berichtet. Die Notwendigkeit zur zusätzlichen Ausstattung mit Schlagstöcken ist demnach nicht gegeben und daher ersatzlos zu streichen.
Auch die geforderte Ergänzung der CDU-Fraktion der Ausstattung von Mitarbeiter*innen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs mit Bodycams (ergänzte Maßnahme 1.04a) wird zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt, da aktuell keine Notwendigkeit besteht. Laut Bericht der Verwaltung im AVOS am 10.12.2024 sind keine Übergriffe auf die Mitarbeiter*innen bekannt. Deshalb sehen wir – auch angesichts der aktuellen Haushaltslage – keinen Anlass, hierfür knappe Haushaltsmittel zu investieren.