ANTRAG

zu TOP 7: Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung zum Doppelhaushalt 2024/2025 gemäß § 9 KomHVO NRW, hier: Erarbeitung Konsolidierungsmaßnahmen 

Vorlagennummer

7162/24 A

Behandelt am

17. Dezember 2024

Ratsinformationssystem

Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, 

I. die Verwaltung mit der Erarbeitung von Konsolidierungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2025, ggf. unter Hinzuziehung einer externen Begleitung, zu beauftragen. Im Einzelnen sol-len folgende Punkte betrachtet werden: 

1. Quantitative und qualitative Optimierung geplanter Hochbauprojekte (u.a. zeitlicher Reali-sierung, hinsichtlich Raumbedarfe). 

2. Prüfung der angewendeten Abschreibungsdauer bei städtischen Großprojekten. 

3. Optimierung der Finanzierung- und Liquiditätsplanung inklusive der Beteiligungen. 

4. Intensivere Prüfung von Fördermaßnahmen vom Bund, Land und EU. 

II. über die Ergebnisse der Konsolidierungsmaßnahmen berichtet die Verwaltung vierteljähr-lich im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen spätestens ein Monat nach Ende des Quartals. Zusätzlich tagt die Arbeitsgruppe ‚Haushaltskonsolidierung‘ mindestens einmal pro Quartal. 

Begründung 

Erfolgt mündlich in der Sitzung.