Am 11.10.2024 trat die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Die Neuerungen betreffen insbesondere den Umweltschutz, den Fuß- und Radverkehr sowie die Einrichtung von Tempo-30-Zonen und Bewohnerparkzonen. Verkehrsbehörden können in Zukunft leichter eine Tempobeschränkung auf 30 km/h anordnen, und zwar in Bezug auf Vorfahrtstraßen, Spielplätze und viel genutzte Schulwege, wo hohe Geschwindigkeiten eine besondere Gefahr vor allem für die Kinder darstellen.
Die Grünen im Rat der Stadt Krefeld haben nun einen Antrag eingebracht, die Verwaltung möge prüfen, auf welchen Vorbehaltsstraßen in Krefeld Lücken zwischen einzelnen Tempo-30-Abschnitten auf einer Länge von 500 Metern nach § 45 Absatz 9 StVO geschlossen werden könnten.
Ana Sanz, verkehrspolitische Sprecherin der Grünen erläutert: „Ein Lückenschluss zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen im Abstand von bis zu 300 Metern war bereits möglich, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Jetzt wurde der mögliche Abstand auf 500 Meter verlängert, was eine Erleichterung bei der Schulwegsicherung bedeutet. Am besten ist, dass diese Maßnahme schon jetzt umgesetzt werden kann, völlig unabhängig von der Veröffentlichung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO), die erst nächstes Jahr kommen wird.”