ANTRAG

Ausbau barrierefreie Verwaltungsdienstleistungen

Um die Verwaltungsdienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen, prüft die Verwaltung die Einführung mobiler Geräte (Tablets) für den Bürgerservice sowie weitere Fachabteilungen mit Publikumsverkehr. Dabei soll mithilfe entsprechender Software eine schriftliche Dolmetschung ermöglicht werden, um eine gute Kommunikation mit hör- und spracheingeschränkten Menschen sicherzustellen. Ergänzend wird geprüft, ob eine Kooperation mit einem Ferndolmetschdienst eingegangen werden kann, um die Geräte bei Bedarf auch zur Gebärdendolmetschung nutzen zu können.

Für die Online-Terminbuchung bei der Stadt wird beschlossen, mehr Informationen zur Barrierefreiheit und den vorhandenen Hilfsmitteln am jeweiligen Standort zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wird beschlossen, bei der Buchung ein Freifeld/Leerfeld einzufügen, in das die entsprechenden Bedarfe der Menschen für die Terminwahrnehmung vorab eingetragen und somit kommuniziert werden können.

Begründung

Die Wahrnehmung von Terminen in der Verwaltung sind für alle Personen notwendig und sollten deshalb für alle zugänglich sein. Verschiedene Barrieren können dies erschweren oder sogar unmöglich machen. Psychische Erkrankungen sowie verschiedene Formen der Beeinträchtigung erfordern bestimmte Hilfsmittel oder Unterstützungen, die aktuell noch nicht verfügbar sind. Um diese Bedarfe erfüllen zu können, soll zur erforderlichen Kommunikation die Verfügbarkeit von Schrift- und Gebärdendolmetschung eingeführt werden. Mittels technischer Geräte kann dies mittlerweile über Software wie TeleSign oder VerbaVoice ermöglicht werden. In der Stadtverwaltung sollten diese Geräte dann mindestens im Bürgerservice, im Fachbereich 50 (Soziales, Senioren und Wohnen) sowie an der Infothek zur Verfügung stehen. In der praktischen Umsetzung wäre die Idee, ein Geräte mobil zur Ausleihe für die Verwaltungsmitarbeiter*innen zur Verfügung zu stellen, um es beispielsweise bei vereinbarten Terminen oder auch kurzfristig/spontan nutzen zu können.

Um auf die individuellen Bedarfe Rücksicht nehmen zu können, sollen die Menschen vorab bei der Terminbuchung angeben können, welche Unterstützung o.Ä. sie benötigen. Damit wäre der Zugang zum Gebäude sichergestellt, falls dabei ein Bedarf besteht, sowie die Hemmschwelle zur Kommunikation darüber gesenkt. Viele Menschen sprechen ihre Einschränkungen und damit einhergehende Unterstützung oftmals aus Scham und Angst vor Zurückweisung/Unverständnis nicht an. Es ließe sich damit beispielsweise angeben, dass man eine Form der Dolmetschung benötigt oder eine leise Umgebung für geräuschsensible Menschen. Der Zugang zur Verwaltung und die Wahrnehmung von Dienstleistungen wäre damit vereinfacht und würde zur offenen Kommunikation über Unterstützungsbedarfe beitragen.