Damit mehr Menschen das Rad als klima- und umweltfreundliche Mobilitätsart nutzen können, sind gut befahrbare und sichere Radverkehrsverbindungen essentiell.
Mit Erlass vom 17.01.2024 (Az. 58.91.06.09) hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Regelungen zum Umgang mit Pollern, Umlaufsperren etc. auf Straßen, insbesondere Geh-/Radwegen, getroffen. Der Erlass enthält Aussagen zum Umgang mit bestehenden Pollern etc. und neuen Verkehrseinrichtungen, die sich grob wie folgt zusammenfassen lassen:
- Neue Poller, Umlaufsperren: Sie sind nur dort aufzustellen, wo sie wirklich notwendig sind und mildere Mittel wie Beschilderung nicht ausreichen. Stellt man sie auf, müssen sie behördlich angeordnet werden und rotweiß gestreift, reflektierend und mit Lastenrädern/Anhängern umfahrbar sein.
- Bestehende Poller, Umlaufsperren usw.: Alles was als Verkehrseinrichtung/Hindernis auf Radrouten steht und nicht rotweiß gestreift ist, muss schnellstmöglich beseitigt werden. Bei allen anderen bestehenden Verkehrseinrichtungen ist schrittweise zu überprüfen, ob sie noch erforderlich sind. Sind Poller weiterhin notwendig, müssen auch sie immer rotweiß gestreift, reflektierend, mit Lastenrädern/Anhängern umfahrbar sein und (falls noch nicht erfolgt) nachträglich angeordnet werden.
- Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Wird in der Stadtverwaltung eine stadtweite Strategie zum „Poller-Erlass“ erarbeitet?
- Wie werden die Bezirksvertretungen in dem Prozess miteinbezogen?
- In welchem Zeitrahmen werden die Verkehrseinrichtungen, die unter den Erlass fallen, überprüft, und je nach Prüfergebnis ihre Entfernung bzw. erlasskonforme Umgestaltung durchgeführt?