Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das von der Stadt Krefeld ausgesprochene Verbot des aktiven Bettelns in der Innenstadt ausgesetzt. Das Gericht urteilte in einem Eilverfahren, dass die von der Stadt Krefeld ausgesprochene Allgemeinverfügung für den Zeitraum vom 15. März bis 31. Dezember 2023 rechtswidrig ist. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Krefeld begrüßt diese Entscheidung.
Karsten Ludwig, sozialpolitischer Sprecher der Grünen und Bürgermeister, betont: „Das Gericht bestätigt in weiten Teilen die Kritik, die die Grünen bereits in der Debatte im Vorfeld und im Rat angebracht haben. Die Allgemeinverfügung Bettelverbot ist handwerklich sehr schlecht gemacht und inhaltlich falsch. Zudem stellt das Gericht klar, dass eine gesteigerte Anzahl an Verstößen im Bereich der Innenstadt keine konkrete Gefahrenlage darstellt, die eine Allgemeinverfügung rechtfertigen würde.“
Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Gericht aus, dass die Allgemeinverfügung unbestimmt ist und weder vom Adressatenkreis befolgt noch von den die Einhaltung überwachenden Mitarbeitern des Ordnungsamtes überprüft und vollstreckt werden kann.
„Es ist besonders bemerkenswert, dass das Gericht festgestellt hat, dass die Allgemeinverfügung für die Betroffenen unklar ist“, fügt Ludwig hinzu. „Wenn eine Anordnung an einen rechtlich unkundigen Personenkreis gerichtet ist, der zudem oft über keinen festen Wohnsitz verfügt, muss der Verbotsinhalt umso klarer direkt aus dem Verfügungstenor hervorgehen. Dies war hier nicht der Fall.“
Thomas Ross, Sprecher der grünen Fraktion im AVOS ergänzt: „Das VG Düsseldorf hebt sehr deutlich heraus, dass ordnungsrechtliche Verbote klar und verständlich sein müssen. Wir sehen uns dadurch in unserer Kritik am Alkoholverbot bestätigt, denn auch bei diesem ist nicht leicht erkennbar, ob sich Menschen im Umkreis von 100 Metern einer der zwar zahlreichen, aber nicht konkret benannten Einrichtungen und Plätze befinden, an denen der Konsum von Alkohol verboten ist. Die Stadtverwaltung sollte nach dieser klaren Rückmeldung des Verwaltungsgerichts auch das Alkoholverbot aussetzen bis gerichtlich geklärt ist, ob dies überhaupt rechtmäßig ist.”
Ludwig abschließend: „Wir erwarten von der Stadtverwaltung, dass sie die ungewöhnlich deutliche Kritik des Gerichts annimmt und sich auf die konsensual beschlossenen Instrumente des Stärkungspakts Innenstadt wie die stärkere personelle Präsenz von Sozialarbeit und kommunalem Ordnungsdienst konzentriert.“
Für die grüne Fraktion zeigen die zahlreichen Maßnahmen des Stärkungspaket Innenstadt, insbesondere die verstärkte Präsenz, bereits erste Wirkungen. Das nun gerichtlich gestoppte Bettelverbot und das beklagte Alkoholverbot wirken jedoch nicht und sind für einen Erfolg des Stärkungspakets nicht notwendig.
Die Grünen im Rat setzen sich weiterhin für eine rechtmäßige und menschenwürdige Behandlung aller Bürgerinnen und Bürger Krefelds ein.