Die Verwaltung möge prüfen, welche Möglichkeit besteht, um auf dem Altmühlenfeld zwischen der Hausnummer 213 und der Kimplerstraße einen Fußweg einzurichten, ohne Anwohnende finanziell beteiligen zu müssen, wie es bei einer Neuanlage eines Fußwegs auf der westlichen Seite der Grünfläche der Fall wäre. Dabei sollen auch Maßnahmen wie alternative Straßenaufteilungen, bei denen im Seitenbereich durch Markierungen ein Teil der Straßenfläche als Fußweg abgetrennt werden kann, geprüft werden.
Begründung
Erfolgt ggf. in der Sitzung.