Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen wurde 1989 verabschiedet, aber noch immer haben nicht alle Kinder die gleichen Rechte und Möglichkeiten zur Entfaltung und auch nicht jeder kennt die in der Konvention verankerten Grundrechte für Kinder. In Krefeld sensibilisiert u.a. die von der Verwaltung initiierte Aktion „Krefeld für Kinder“ Bürgerinnen und Bürger, Stiftungen und Unternehmen für eine stabile und finanziell gesicherte Kindheit, für eine gute Zukunft möglichst aller Kinder. Schutz und Entwicklung unserer Kinder müssen weiterhin höchste Priorität haben und bereits vorhandene Initiativen sollen gestärkt werden. Insbesondere mit der gemeinsamen Entscheidung, Kinderfreundliche Kommune zu werden, haben sich Politik und Verwaltung dazu beauftragt die Kinderrechte und deren Umsetzung auf besondere und vielfältige Art und Weise in Krefeld zu stärken.
Daher beantragen wir folgendes:
1. Die Verwaltung schlägt einen zentralen Platz / Teilplatz für die Benennung zum Platz der Kinderrechte vor. Der Vorschlag erfolgt unter Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen (ggf. in einer eigenen Projektgruppe), des Kinderschutzbundes, des Jugendbeirates und ggf. durch Hinweise aus der Bevölkerung / Politik sowie der vom Rat der Stadt Krefeld eingesetzten sog. Straßennamenkommission.
2. Die Planung zur Gestaltung des Platzes wird insbesondere mit Kindern und Jugendlichen umgesetzt.
3. Im Rahmen der Entwicklung des Aktionsplanes Kinderfreundliche Kommune werden Maßnah-men erörtert, wie der Platz und seine öffentlichkeitswirksame Relevanz auch für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen Mehrwert bringen kann, indem eine Vermittlung der Kinderrechte auch hier stattfindet.
4. Im Aktionsplan findet sich darüber hinaus in unterschiedlichen Maßnahmen ein Bezug zum Platz der Kinderrechte wieder.
Begründung
Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen wurde am 20.11.1989 verabschiedet. Die darin u.a. garantierten Grundrechte für Kinder sind:
– Gleichheit aller Kinder
– Recht auf Gesundheit und Geborgenheit
– Recht auf Bildung
– Recht auf Spiel und Freizeit
– Recht auf freie Meinungsäußerung
– Recht auf Schutz vor Gewalt
– Recht auf freien Zugang zu den Medien
– Recht auf Schutz der Privatsphäre und Würde
– Recht auf Schutz im Krieg und bei der Flucht
– Recht auf besondere Fürsorge bei Behinderungen
Was in der heutigen Gesellschaft und auch hier in Deutschland selbstverständlich sein sollte, ist leider noch immer für viele Kinder nicht erreicht. Dazu kommen Kinder aus Kriegs- oder Krisengebieten zu uns, die schlimmste Gräueltaten erlebt haben oder ausgebeutet wurden. Ihnen gilt es zu vermitteln, welche Rechte sie haben und welche Möglichkeiten daraus entstehen.
Kinder haben genauso Rechte, wie jeder Mensch bzw. sie stehen unter einem besonderen Fokus, da sie nicht für sich alleine Sorge tragen können – ihnen gebührt unsere ganze Aufmerksamkeit.
Die von den Vereinten Nationen verabschiedeten Kinderrechte sind für die Kinder größtenteils unbekannt und auch viele Erwachsene haben noch nie davon gehört. An dieser Stelle setzt der Antrag an und soll durch die Schaffung eines Platzes der Kinderrechte sensibilisieren. Die Benennung eines Platzes und die kindergerechte Darstellung der Kinderrechte ist bereits in vielen Städten, auch im Umkreis (Neuss, Viersen), erfolgt.
Der Antrag fließt demnach in den Gesamtprozess zur Kinderfreundlichen Kommune ein, welcher mit höchster Priorität die Umsetzung und Bekanntmachung der Kinderrechte in Krefeld verfolgt. Eine enge Anbindung und ein stetiger Austausch mit der Koordination „Kinderfreundliche Kommune“, angedockt an die Koordinierungsstelle für Gemeinwesenarbeit, Geschäftsbereich IV, ist gewährleistet.