Antrag

Mittelaufstockung „Kommunales Förderprogramm für Bürger*innen zur Förderung von Energiesparmaßnahmen in privaten Haushalten”

Vorlagennummer

3184/22 A

Behandelt am

11. Mai 2022

Ratsinformationssystem

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Ausschuss für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft hat in seiner Sitzung am 18.02.2021 auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der Fraktionen von Bündnis 90 /Die Grünen und SPD (Vorlagen-Nr.: 667/21 E vom 04.02.2021) beschlossen, für Bürgerinnen und Bürger ein kommunales Programm aufzulegen, um Maßnahmen zu fördern, die den Klimaschutz unterstützen. Dies wurde flankiert von dem in gleicher Ausschusssitzung erfolgten Beschluss, dass die Stadt bereits schon bis zum Jahr 2035 klimaneutral werden soll.


Der Erfolg des Programms übertrifft die Erwartungen, und der Fördertopf ist schon jetzt, acht Monate vor Ablauf der Frist, überzeichnet. Hierbei bislang gesammelte Erkenntnisse hinsichtlich der jeweils beantragten Maßnahmen können zudem dabei helfen, das Förderprogramm zukünftig sowohl noch gezielter an den tatsächlichen Erfordernissen der Bürgerinnen und Bürger auszurichten, als auch um begleitende Aspekte wie zusätzliche fachliche Beratungsangebote zu ergänzen.

Die Dringlichkeit wird damit begründet, dass die Überzeichnung des Förderprogramms in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft am 03.05.2022 kommuniziert wurde und damit außerhalb der Antragsfrist für die Sitzung des Rates der Stadt Krefeld lag.


Dringlichkeitsbeschluss

  1. Um der Maßnahme nicht den Schwung zu nehmen und die Bürgerinnen und Bürger weiter in
    ihrem Bemühen, Klimaschutz bei sich zuhause zu betreiben, zu unterstützen, soll die Förderung
    bis zum Ende des Jahres um 200.000€ erhöht werden.
  2. Es soll geprüft werden, ob im laufenden Haushalt geschäftsbereichsübergreifend Möglichkeiten
    zur Umschichtung von Mitteln bestehen, und falls dem so ist, ob die Erhöhung ohne weiteren
    Beschluss vorgenommen werden kann.
  3. Die Verwaltung nimmt eine anonymisierte Datenerhebung auf Grundlage der eingegangenen
    Förderanträge bezüglich der Kriterien
    a. Quartier/Stadtbezirk, in der die Maßnahme geplant ist bzw. durchgeführt worden ist
    b. Art der Immobilie (EFH, MFH usw.)
    zur Evaluation des bisherigen Programms vor.
  4. Die Verwaltung stellt mögliche begleitende Beratungsangebote (durch die Stadt oder in Partnerschaft mit Dritten, z.B. Verbraucherzentrale) für Maßnahmen der klimaneutralen Energieversorgung im privaten Bereich dar.

Begründung
Erfolgt ggf. mündlich in der Sitzung.


gez. Benedikt Winzen gez. Julia Müller, Thorsten Hansen gez. Dr. Günter Porst
SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen FDP-Fraktion