ANTRAG

Pilotprojekt Tempo 30km/h des Städtetages

Vorlagennummer

1955/21 E

Behandelt am

16. September 2021

Ratsinformationssystem

Beschlussentwurf

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Rat der Stadt Krefeld beantragen, der Rat möge die Verwaltung beauftragen,

  1. der Initiative des Städtetages beizutreten, in einem Pilotprojekt Tempo 30km/h flächendeckend zu testen.
  2. gegenüber dem Bund eine zur Umsetzung nötige Änderung der Straßenverkehrsordnung zu fordern.

Begründung:

Sieben deutsche Großstädte (Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm) wollen in einem Pilotprojekt großflächig Tempo 30 km/h testen und verlangen dafür eine Änderung der Straßenverkehrsordnung. Wir möchten die Verwaltung beauftragen, sich dieser Initiative anzuschließen.

Eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h macht die Straßen wesentlich sicherer vor allem für die besonders Gefährdeten – Fußgänger, Radfahrer und Bürger mit Mobilitätseinschränkungen. Deshalb fordern die antragstellenden Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Umkehr des Prinzips von bisher „grundsätzlich 50 km/h – in Ausnahmen 30 km/h“ in zukünftig „grundsätzlich 30 km/h – in Ausnahmen 50 km/h“.

Bei Gewährleistung eines guten Verkehrsflusses werden die Straßen leiser und die Luft sauberer, was nicht nur den Anwohnern zu Gute kommt, sondern allen, die hier unterwegs sind. Die Straßen können so wieder zu multifunktionalen Orten werden, die mehr sind als Verbindungen von A nach B.

Die Straßenverkehrsordnung ist ursprünglich von einer einheitlichen Richtgeschwindigkeit von 50 km/h in den Städten ausgegangen. Dies ist in der Praxis längst Geschichte. Tempo 30-Zonen wechseln sich mit Zonen ab, in denen streckenweise vor z. B. Kitas, Schulen und Seniorenheimen auf Tempo 30 km/h reduziert wird. Auch das Krefelder Straßennetz ist ein Flickenteppich von unterschiedlichen Geschwindigkeiten, die den motorisierten Verkehrsteilnehmern das Leben schwermachen und zu ungewollten Geschwindigkeitsüberschreitungen führen. Deshalb wäre es aus den genannten Gründen für alle Verkehrsteilnehmer sinnvoller, wieder eine grundsätzlich einheitliche Gesamtregelung anzustreben, die ab sofort von einer prinzipiellen Richtgeschwindigkeit von 30 km/h im Stadtgebiet ausgeht, dabei aber höhere Geschwindigkeiten auf dafür ausgelegten Hauptverkehrsstraßen, wo sich dies für den gesamtstädtischen Verkehrsfluss als erforderlich erweist, zulässt.

Um die Folgen dieser neuen Regelung ausführlich zu untersuchen, wünscht sich die kommunale Initiative, die als Anlage beigefügt ist und unter nachfolgend genanntem Link abgerufen werden kann, ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, dem sich Krefeld aus Sicht der Antragsteller anschließen sollte: https://www.staedtetag.de/files/dst/docs/Presse/2021/staedteinitiative-tempo-30-kurzpapier-2021.pdf

Anhang

Mit freundlichem Gruß