Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Auflösung, Bildung und Besetzung der unter TOP 3.1-3.10 aufgeführten Ausschüsse gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 bis 6 GO Nordrhein-Westfalen auch dann notwendig wird, wenn Ratsfrau Björna Althoff trotz ihres Austritts aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorab ihren Willen bekundet, die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Wahlliste mit ihrer Stimme zu unterstützen.
Begründung
Erfolgt in der Sitzung.