Newsletter Nr. 52 / Dezember 2016

Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Krefeld

Newsletter Nr. 52

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,

das Jahr 2016 neigt sich dem Ende zu – Zeit für einen Newsletter, mit dem wir einige der in diesem Jahr aufgeworfenen Themen noch einmal etwas genauer beleuchten wollen. Es war ein turbulentes und arbeitsreiches Jahr, in dem über das laufende Geschäft hinaus eine Reihe zukunftsweisender und bedeutsamer Entscheidungen zu treffen waren, darunter – gleich zwei Mal – der Haushalt, nämlich für die Jahre 2016 und 2017, die Gründung eines Kommunalen Wirtschaftsbetriebes in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechtes sowie die Sanierung des Stadthauses.

Bevor wir auf all das näher eingehen, möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen und Euch allen im Namen der grünen Ratsfraktion und der Geschäftsführung friedliche Feiertage sowie einen guten Übergang ins Neue Jahr zu wünschen.

Mit herzlichem Gruß
Heidi Matthias
Fraktionsvorsitzende

Weihnachten2

Nach dem Haushalt ist vor dem Haushalt

Nach dem Haushalt ist vor dem Haushalt. Schon lange hat dies nicht mehr in dem Maße gegolten wie in diesem Jahr. Nachdem der Etat 2016 am 19. Mai im Rat beschlossen worden war, brachte Kämmerer Cyprian den für das Jahr 2017 schon im September in den Rat ein. Es folgten erneute interfraktionelle Verhandlungen und tatsächlich gelang es nach 15 Jahren zum ersten Male wieder, einen Haushalt im Vorjahr seines Inkrafttretens zu verabschieden und damit zum sog. Jährlichkeitsprinzip zurückzukehren.

Abgesehen davon handelt es sich nun um den dritten Haushalt in Folge, der jenseits strategischer Profilierungswünsche und natürlich vorhandener programmatischer Meinungsverschiedenheiten gemeinsam von SPD, CDU und uns Grünen getragen wird. Natürlich stand auch diesmal am Anfang der Verhandlungen die entscheidende Frage, um welchen Preis wir welche Ziele würden erreichen können. Befürchtungen, im gestalterischen Bestreben das eigene Profil aus den Augen zu verlieren, müssen sehr ernst genommen werden. Im Rahmen einer Klausur wollen wir deshalb Anfang des neuen Jahres ein Fazit ziehen und die Vor- und Nachteile eines weiteren Zusammengehens mit den beiden großen Fraktionen in Sachen Haushalt sachlich gegeneinander abwägen.

In diesem Jahr glauben wir indes, dass wir abermals einige wichtige grüne Themen im Haushalt festschreiben konnten. Dazu gehört neben zahlreichen Verbesserungen im Sozial- und Jugendbereich, der Bereitstellung erheblicher Mittel für die Radwegesanierung, den Weiterbau der Krefelder Promenade und die Aufstockung des Betriebskostenzuschusses für den Zoos auch die Perspektive, die dringend notwendige Nachbesetzung vakanter Stellen im Fachbereich Grünflächen zeitnah angehen zu können. Aus unserer Sicht jedenfalls rechtfertigt das Ergebnis unsere Zusammenarbeit mit den beiden großen Fraktionen durchaus.

Hier die Haushaltsrede unserer Vorsitzenden Heidi Matthias aus der Ratssitzung am 9.12.

 

Der neue Kommunalbetrieb (AöR)
Die Krux mit der Satzung

Bei den in der letzten Ratssitzung am 8.12. zu treffenden Entscheidungen rund um den zu gründenden kommunalen Wirtschaftsbetrieb haben wir Grüne der Gründung selbst zugestimmt, die Satzung jedoch abgelehnt. Damit ist ein Prozess eingeleitet, der auf eine im Zuge der Einbringung des Haushaltes 2016 erhobene Forderung von SPD, CDU und uns Grünen zurückgeht. Im Begleitbeschluss hieß es dort unter Ziffer 1:

Die Stadtverwaltung Krefeld wird beauftragt, die mit dem Ziel einer umfassenden Umstrukturierung der Stadtverwaltung Krefeld bereits beauftragte Prüfung fortzusetzen, die Aufgaben der Fachbereiche Grünflächen, Tiefbau, Sport und Bäder, Gebäudemanagement, die Betriebshöfe, den Fuhrpark, Stadtentwässerung und weiterer technischer Fachbereiche, deren Zusammenführung sinnvoll ist, unter dem Dach einer Anstalt des Öffentlichen Rechts (AÖR) in einem sog. Wirtschaftsbetrieb der Stadt Krefeld zu bündeln. Das Resultat der Untersuchung soll ergebnisoffen im Rat und in den zuständigen Ausschüssen diskutiert werden. Bei einem positiven Ratsbeschluss sind in der weiteren Vorbereitung zur Errichtung des Wirtschaftsbetriebes die zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzubeziehen. Teil der Untersuchung muss ein Zeitplan für die Umsetzung sein. Bei einem optimalen Ablauf und entsprechender Beschlussfassung soll die Umsetzung des Wirtschaftsbetriebs der Stadt Krefeld möglichst zum 01.01.2017 erfolgen.

Letzteres ist dank des erheblichen Engagements der Verwaltung und der rechtzeitigen Beschlussfassung im Rat tatsächlich möglich geworden. Am 1.1.2017 wird der Kommunalbetrieb, der bisher nur den Bereich Stadtentwässerung umfasst, seine Arbeit aufnehmen. Im Verlauf des Jahres sollen dann weitere Fachbereiche eingegliedert werden.

Auch wenn wir Grüne diesem neuen Kommunalbetrieb positiv gegenüberstehen – die Zustimmung des Gesamtpersonalrates war diesbezüglich durchaus hilfreich – konnten wir an einem entscheidenden Punkt aber nicht mitgehen. Die von der Ratsmehrheit beschlossene Satzung bleibt hinsichtlich der Beteiligungsmöglichkeiten des Rates weit hinter dem zurück, was selbst für die privatrechtlichen Gesellschaften der Stadt üblich ist. Bei diesen nämlich ist in der Satzung festgelegt, dass zumindest Wirtschaftsplan, Jahresabschluss und Ergebnisverwendung im Rat und dem zuständigen Beteiligungsausschuss beraten und beschlossen werden.

Während uns Grünen sehr daran gelegen war, zumindest diese drei wesentlichen Punkte von Anfang an in der Satzung zu verankern, zogen die großen Fraktionen sowie die Verwaltung es vor, derartige strategische Entscheidungen auf 2017 zu verschieben. Auch wenn also im Zuge der Überführung weiterer Fachbereiche in die AöR die jetzt beschlossene Satzung im nächsten Jahr einer Generalrevision unterzogen wird und uns zugesagt wurde, dass unsere Forderungen dabei zumindest diskutiert würden, haben wir die jetzt in Kraft tretende Satzung abgelehnt.

Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass die geplante Größe und Relevanz der AöR nach einer Beteiligung des Rates an allen strategischen Entscheidungen verlangt. Deshalb werden wir uns umso intensiver in die Beratungen zur Erweiterung der Satzung im kommenden Jahr einbringen; sollten unsere Einwände in diesem Prozess Berücksichtigung finden, werden wir die neue Satzung natürlich mittragen.

 

Die Sanierung das Stadthauses
Das Finanzierungsproblem

Während über die Vorteile einer Sanierung des Stadthauses gegenüber einem Abriss und Neubau weitgehende politische Einigkeit besteht, bereitet uns – wie schon im Falle der Neuen Feuerwache – die vorgesehene Finanzierung über einen Zeitraum von 30 Jahren große Sorge.

Im Einklang mit dem im Jahre 2013 von uns eingebrachten und mehrheitlich beschlossenen Antrag zur Finanzierung künftiger Großprojekte halten wir daran fest, dass ein ÖPP-Modell nur als ultima ratio, d.h. dann in Frage kommt, wenn alle anderen Möglichkeiten überprüft und als im Vergleich unwirtschaftlicher beurteilt wurden. Genau dies aber ist aus unserer Sicht nicht geschehen.

Die Variante, einen Generalunternehmer zu beauftragen und auf der Basis einer kürzeren Tilgungszeit als 30 Jahre eine Sonderkreditermächtigung bei der Bezirksregierung zu erbitten, ist nicht näher untersucht worden.

Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Wir stehen schon deshalb uneingeschränkt hinter der Sanierung des Stadthauses, weil die aktuelle Situation unhaltbar ist. Die Finanzierung über ÖPP hingegen mussten wir ablehnen, weil die Bedingungen des seinerzeit im Rat gefassten Grundsatzbeschlusses nicht erfüllt worden sind und wir uns in der Verantwortung sehen, künftige Generationen nicht mit der Abzahlung unserer Bauvorhaben belasten zu wollen.

 

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