038/17 | Neues Prostituiertenschutzgesetzes: Grüne für Ergänzungen des städtischen Umsetzungskonzeptes

 

Nicht abwarten, sondern vorbeugen: Unter dieses Motto stellen die Grünen ihre Bemühungen zur Umsetzung des schon im Juli dieses Jahres in Kraft tretenden Prostitutiertenschutzgesetzes.

„Nachdem CDU und SPD im Bund die zeitliche Planung zur Umsetzung des Gesetzes vorgegeben haben, ist es aus Sicht des Gesetzgebers also möglich, die neuen Regelungen alsbald umzusetzen“, so die verwaltungspolitische Sprecherin der Grünen, Ratsfrau Barbara Behr. Warnungen seitens des Bundesrates und der Opposition, dass übereiltes Handeln dem Schutzgedanken des Gesetzes nicht gerecht werde, habe die Regierung nicht gelten lassen wollen.

„Auch wir vor Ort in Krefeld sehen den Zeitplan als sehr ambitioniert an“, räumt Behr ein. „Da wir aber verpflichtet sind, das Gesetz zum 01.07.2017 umzusetzen, erwarten wir in Kürze das entsprechende städtische Konzept. Dabei ist es uns ein Anliegen, mit einigen Ergänzungen rechtzeitig Verfahrensweisen einzustielen, die sowohl städtische Mitarbeiterinnen als auch betroffene SexarbeiterInnen unterstützen und nicht im Regen stehen lassen.“

Auf die Mitarbeiter der Ordnungsbehörden komme durch die Gesetzesänderung ein neues Tätigkeitsfeld bzw. ein neues Themenfeld hinzu, das einen sensiblen Umgang erfordere, so die Grüne. Besonders die mit der Entgegennahme der Gewerbeanmeldung betrauten MitarbeiterInnen müssten deshalb eine speziell zugeschnittene Schulung erhalten. Darin sei man sich mit den Ministerien für Gesundheit und Wirtschaft des Landes NRW einig. „Nach unserem Kenntnisstand sind eigens hierauf abgestimmte Schulungen bereits in Vorbereitung“, so Behr. Es sei deshalb sinnvoll, diese Möglichkeit auch nutzen.

Darüber hinaus müsse der Datenschutz der SexarbeiterInnen ein zentrales Anliegen der Stadt Krefeld sein. Um diesen zu gewährleisten, müssten von Seiten der Verwaltung konkrete Maßnahmen und Prozesse entwickelt werden.

Um auch ausländische, der deutschen Sprache nicht mächtige Personen zu erreichen, sei mehrsprachiges Informationsmaterial zu erstellen, das den Betroffenen eine Übersicht über ihre Rechte und Pflichten sowie die entsprechenden Beratungsstellen bei SKF und Verwaltung vermittele.

„Der Intention nach steht im Mittelpunkt des neuen Gesetzes der Schutz der Prostiutierten“, so Behr abschließend. Diesen Gedanken wolle man in Krefeld gerne aufnehmen.

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