Im Vorfeld der im kommenden Schulausschuss anstehenden Entscheidung über das Verfahren zur Auflösung der Hauptschulen haben die Grünen das vorliegende Verwaltungskonzept gelobt.
„Wir werden dem zustimmen“, so die schulpolitische Sprecherin Annelie Wulff, „weil man offensichtlich aus den Fehlern gelernt hat, die im Falle der von-Ketteler-Schule gemacht worden sind.“ Deren Schließung hatte den vehementen Protest der Eltern ausgelöst, weil sie – so der Vorwurf – nicht rechtzeitig informiert und vor vollendete Tatsachen gestellt worden seien.
„Wir glauben, dass das jetzt erarbeitete Verwaltungskonzept nicht nur die notwendige Transparenz herstellt, sondern auch auf sinnvolle Weise zwischen Wünschen und Notwendigkeiten vermittelt“, so Wulff weiter. Die aufgrund sinkender Schülerzahlen unabwendbare und längst beschlossene Schließung der Hauptschulen sei auf dieser Grundlage endlich in geordneter Weise möglich.
Natürlich sei es im Grundsatz wünschenswert, dass Schüler bis zum Ende ihrer Laufbahn ohne Standortwechsel dieselbe Schule besuchen dürften. Gleichzeitig sei nicht von der Hand zu weisen, dass ein ordnungsgemäßer und qualifizierter Unterricht mit nur zwei oder gar einem Jahrgang weder pädagogisch noch administrativ möglich sei.
Viele Lehrer zum Beispiel hätten sich zu diesem Zeitpunkt längst an anderen Schulen beworben, um übergangslos eine weitere angemessene berufliche Perspektive zu haben; ein vernünftiges Kurs-System sei unter solchen Umständen kaum mehr aufrechtzuerhalten.
„Eben deshalb ist es notwendig, spätestens vor Beginn des vorletzten Jahres eine Zusammenlegung mit einer anderen Schule herbeizuführen“, stellt Wulff fest. Die dafür notwendige gleichzeitige Einrichtung eines „Bildungsganges Hauptschulen“ an den betroffenen Realschulen soll im kommenden Ausschuss ebenso beschlossen werden. Nur so sei zu gewährleisten, dass die Auflösung der Hauptschulen nicht mit einer qualitativen Einbuße beim Unterricht einhergehe.
Wann welche Hauptschule geschlossen werde, gehe im Übrigen aus dem von der Verwaltung erarbeiteten und ebenfalls vorliegenden Zeitplan hervor.