Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln
bitten um Beantwortung der nachstehenden Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung Fischeln am 03.04.2025:
Grundsätzlich haben kreuzende Radfahrende auf dem Radweg Vorfahrt vor Autos, die den
Kreisverkehr verlassen, wenn der Radweg maximal fünf Meter vom Kreisel entfernt ist.
Können an den Ein- und Ausfahrten der Straße „Am Germannshof“ Verkehrszeichenschild 205 „Vorfahrt gewähren“ aufgestellt werden, um die Querung für Radfahrende und Fußgänger sicherer zu machen?