Antrag

Umsetzung der Beschilderung im Rahmen des Überholmindestabstandes gegenüber Fahrrädern
nach StVO

Vorlagennummer

3182/22 A

Behandelt am

22. Juni 2022

Ratsinformationssystem

Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird um den im Mai letzten Jahres für das 2. Halbjahr 2021 angekündigten Zwischenbericht gebeten.


Begründung:
In der Stellungnahme der Verwaltung (Vorlage 1007/21) zu einem entsprechenden Antrag des Ratsherrn Hertzberg hat der Ordnungsdezernent Folgendes angekündigt:

„Die Verwaltung wird in den regelmäßig – mindestens monatlich – stattfindenden Verkehrsschauen die Notwendigkeit der Anordnung der genannten Beschilderung für den jeweils zu begutachtenden Straßenabschnitt routinemäßig prüfen und ggfs. Notwendige Maßnahmen veranlassen.

Darüber hinaus wird bei der Identifizierung von Unfallhäufungsstellen im Rahmen der einzuberufenden
Unfallkommission, an der neben den Vertretern der Verkehrsschau auch ein Vertreter der Bezirksregierung teilnimmt, geprüft, ob Unfallhäufungen wegen Unterschreitung des Mindestabstandes beim Überholen von Rad Fahrenden ursächlich sind.“

Der für das 2. Halbjahr 2021 angekündigte Zwischenbericht über notwendige Anordnungen des Verkehrszeichens im Stadtgebiet Krefeld liegt noch nicht vor.