Die Bezirksvertretung Hüls beauftragt die Verwaltung, eine Liste der Umlaufgitter und Sperrpfosten in Radwegeverbindungen zu erstellen, die aufgrund des Erlasses 58.91.06.09 vom 17. Januar 2024 des Landes NRW entfernt werden. Zudem wird ein Zeitplan zur Umsetzung des Beschlusses auf dem Gebiet der BZV Hüls vorgelegt.
Begründung
Mit dem Erlass zu Verkehrseinrichtungen und Verkehrshindernissen auf Verkehrsflächen, auf denen Radverkehr zugelassen ist, ergeben sich Handlungsbedarfe. Insbesondere an dem Umlaufgitter an der Gottfried-Kruß-Straße sehen wir durch diesen Erlass dringenden Handlungsbedarf.