Der Ausschuss für Planung, Bauen, Mobilität, Stadtentwicklung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung zu prüfen, auf welchen Vorbehaltsstraßen in Krefeld Lücken zwischen einzelnen Tempo-30-Abschnitten auf einer Länge von 500 Metern geschlossen werden können (§ 45 Absatz 9 StVO).
Begründung
Am 11.10.2024 ist die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Die Neuerungen betreffen insbesondere den Umweltschutz, den Fuß- und Radverkehr sowie die Einrichtung von Tempo-30-Zonen und Bewohnerparkzonen.
Verkehrsbehörden können in Zukunft leichter eine Tempobeschränkung auf 30 km/h anordnen und zwar in Bezug auf Vorfahrtstraßen, Spielplätze und viel genutzte Schulwege.
Ein Lückenschluss zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen im Abstand von bis zu 300 Metern war bereits möglich, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Nunmehr wurde der mögliche Lückenschluss auf 500 Meter verlängert. Diese Maßnahme könnte schon jetzt umgesetzt werden, unabhängig von der Veröffentlichung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO)“, die voraussichtlich erst nächstes Jahr kommen wird.