Die Bezirksvertretung Fischeln beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob auf der Hafelsstraße auf der Strecke zwischen Bessemerstraße und Kimplerstraße Tempo 30 eingeführt werden kann.
Begründung
Am 11.10.2024 ist die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Die Neuerungen betreffen insbesondere den Umweltschutz, den Fuß- und Radverkehr sowie die Einrichtung von Tempo-30-Strecken und Bewohnerparkzonen. Verkehrsbehörden können in Zukunft leichter eine Tempobeschränkung auf 30 km/h anordnen, und zwar in Bezug auf Vorfahrtstraßen, Spielplätze, Seniorenheime und viel genutzte Schulwege. Auf der Hafelsstraße 52 wurde im vergangenen Jahr das Quartierszentrum Fischeln eröffnet. Bezogen auf die Novelle der StVO und der Tatsache, dass der Eingang/die Einfahrt zum Quartierszentrum direkt zur Hafelsstraße ausgerichtet ist, könnte diese Maßnahme schon jetzt umgesetzt werden, unabhängig von der Veröffentlichung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO)“, die voraussichtlich erst im Laufe diesen Jahres kommen wird.