ANTRAG

Teilnahme am Förderprogramm „Klimaresiliente Schulen: Coole Schulhöfe“

Vorlagennummer

1583/21 E

Behandelt am

16. Juni 2021

Ratsinformationssystem

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die Bewältigung des Klimawandels ist eine der herausforderndsten und anspruchsvollsten Aufgaben unserer Zeit. Die Folgen des Klimawandels spüren wir schon jetzt, und der Schutz davor für Natur, Umwelt, Mensch und Gesundheit besitzt hohe Priorität. Die Zunahme der heißen Tage und der tropischen Nächte ist vorhersehbar, und diese Belastung wird weiter zunehmen, was besonders für die Gesundheit der Kinder und älterer Menschen Folgen haben wird.

Es gibt Stellen, wo Teile des Ortes mit wenig Verschattung und hohem Versiegelungsgrad besonders betroffen sind. Das sind insbesondere Plätze, Schulhöfe, Gewerbegebiete. Die Landesregierung hat das Programm „Klimaresilienz in Kommunen“ aufgelegt, damit diese sich auf die Folgen des Klimawandels nachhaltig vorbereiten können. Fördergegenstände sind unter anderem Klimaanpassungsmaßnahmen auf öffentlichen Plätzen und Maßnahmen zur Schulhofumgestaltung. Zuwendungsfähig bei „coolen“ öffentlichen Räumen sind Möglichkeiten der Begrünung und Kühlungsmöglichkeiten mit Wasserelementen. Für die Schulhöfe können z.B. kühlende Maßnahmen mit Begrünung, Verschattungsanlagen oder Bewegungsflächen mit speziellem Rasen gefördert werden.

Der Mehrwert für Umwelt und Nachhaltigkeit ergibt sich durch die Eigenschaften von Gründächern/Fassaden (für Verdunstung, Stadtklima aber auch Dämmeffekte und Innenraumklima). Schulen und andere öffentliche Einrichtungen können gezielt unterstützt werden, um ihr Umfeld (z.B. Schulhöfe) (teilweise) zu entsiegeln und zu begrünen. Konzepte für Schulhofumgestaltungen liegen vor und sind übertragbar.

Die Förderung unterstützt gleichzeitig die konjunkturelle Entwicklung von Unternehmen und Pla- nungsbüros, welche Gründächer und Fassadenbegrünungen anbieten und dort ein Zukunftsfeld erschließen wollen. Zuwendungsfähig sind investive Maßnahmen (Sachausgaben, Ausgaben für

bauliche oder technische Maßnahmen sowie Fremdleistungen für Planung und Installationen). Damit werden auch lokale Unternehmen gefördert, die die Maßnahmen umsetzen (kommunales Konjunkturpaket). Die Förderquote kann bis zu 100% betragen. Die Zuschüsse sind nicht rück- zahlbar. Projektträger ist das Forschungszentrum Jülich, an das auch die Anträge gerichtet werden müssen. Alle weiteren Informationen sind abrufbar unter: htt- ps://www.ptj.de/projektfoerderung/sonderprogramm_klimaresilienz

Bei der Beantragung muss eine „mögliche Betroffenheit durch den Klimawandel dargestellt werden“, was von der Verwaltung gründlich geprüft werden muss. Da die Einreichungsfrist am 31.12.2021 endet und die Bewilligungsbehörde im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel entschei- det, ist aus Sicht der antragstellenden Fraktionen eine besondere Dringlichkeit gegeben, so dass beantragt wird, in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 16.06.2021 wie folgt zu beschließen.

Antrag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt,

  1. Aufnahme eines TOP „Sonderprogramm Klimaresilienz/ Klimaresiliente Schulen: „Coole Schulhöfe“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung.
  2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Beteiligung am Förderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ des Landes NRW umzusetzen. Die Verwaltung soll insbesondere die Umsetzbarkeit des Fördergegenstands „Klimaresiliente Schulen: Coole Schulhöfe“ auf Förderfähigkeit prüfen.
  3. Die Verwaltung bittet die Krefelder Schulen um Projektvorschläge zur Teilnahme am dem Förderprogramm Klimaresiliente Schulen: „Coole Schulhöfe“
  4. Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung in der nächsten Sitzung über den aktuellen Stand.