Die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Zu welchem Ergebnis ist die Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten zur zeitlichen Nutzungsbeschränkung von Mährobotern gekommen?
- Falls die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist: Wann wird das Ergebnis voraussichtlich vorliegen?
Begründung
Aus der lokalen Presse war zu entnehmen, dass die Stadt Krefeld analog zu den umliegenden Städten in Nordrhein-Westfalen, die rechtlichen Möglichkeiten zur Einschränkung von Mährobotern prüft. Nach den ersten Kommunen in Brandenburg (Brokheide, Nuthetal), soll nun auch für die Stadt Köln ein nächtliches Fahrverbot für Mähroboter eingeführt werden. Diese wichtige Maßnahme wird wiederkehrend von Verbänden und Initiativen zum Schutz von Igeln und weiteren nachtaktiven Tieren gefordert. Die meisten Verletzungen der Tiere gehen auf Mähroboter zurück und führen bei den lokalen Hilfsstationen und Initiativen zu einer hohen Auslastung. Ein zeitliches Fahrverbot in der Dämmerung und Nacht würde unnötiges Tierleid vermeiden und zum Artenschutz beitragen.