Beschlussentwurf Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, das entscheidende Kriterium beim Verkauf einer städtischen Liegenschaft im Bieterverfahren ist das Höchstpreisprinzip. Aus rein fiskalischen Gesichtspunkten ist dieses Entscheidungskriterium gewiss richtig gewählt, jedoch bedeutet…
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