Die Verwaltung wird um Auskunft darüber gebeten, ob und inwiefern sichergestellt ist, dass die Geräuschemissionen der Fa Middeldorf dem plangegebenen Schutzanspruch für das Gebiet entsprechen und entsprechend die Einhaltung der Geräuschimmission der Anwohner*innen der betroffenen Straßen Am Verschubbahnhof sowie Herbertzstraße gewährleistet ist.
Begründung
Anwohner*innen beschweren sich seit vielen Jahren über die Lärmemissionen der Fa Middeldorf.
Die Sensibilität insbesondere gegenüber Lärmemissionen ist mit zunehmendem wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Stressbelastung durch Lärm und durch zunehmendes Gesundheitsbewusstsein in der Gesellschaft gewachsen. Insofern gehören auch tradierte Rechte von Unternehmen regelmäßig auf den Prüfstand.