Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie viele Kontrollen von Gewerbebetrieben hinsichtlich der Einhaltung der Gewerbeabfallverordnung ( bezugnehmend auf die LAGA Mitteilung 34 “Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung”) haben seit 2018, nach Jahren aufgeschlüsselt, stattgefunden?
- Wie viele Betriebe sind bei diesen Kontrollen durch eine unzureichende Umsetzung aufgefallen?
- Werden diese Verstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet?
- Bei wie vielen dieser Betriebe haben Nachkontrollen stattgefunden?
Begründung
Die Gewerbeabfallverordnung sieht seit 2018 eine Getrennthaltung gewerblicher Abfälle in Fraktionen wie beispielsweise Papier, Glas, Metalle, Kunststoffe und Bioabfälle vor. Sollte eine Trennung vor Ort nicht möglich sein, unterliegen die Abfälle vor der Übergabe an das Entsorgungsunternehmen der Vorbehandlungspflicht, um die Stoffströme bestmöglich zu trennen. Ergänzend sind entsprechende Dokumentationspflichten zu erfüllen.
Sowohl die geringe Auslastung der Anlagen, die seit 2018 geschaffen wurden um die Vorbehandlung durchzuführen, als auch der sehr hohe biogene Anteil im Siedlungsabfall deutet auf eine unzureichende Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung in der betrieblichen Praxis hin. Die damit einhergehende Missachtung der Abfallhierarchie und der Entzug von nutzbaren Rohstoffen aus dem Stoffkreislauf sind nicht hinnehmbare Folgen des mangelnden Vollzugs.