Am 06.09.2022 hat der Ausschuss für Planung, Bauen, Mobilität, Stadtentwicklung und Liegenschaften den Beschluss gefasst, dass die Verwaltung prüfen solle, welche klimarelevante Aspekte in die Kriterienliste zur Priorisierung von Bebauungsplänen aufgenommen werden können.
Als Beispiele wurden genannt:
- Beeinträchtigung bestehender Klimafunktionen auf Basis der gesamtstädtischen Klimaanalyse
- Starkregengefährdung
- Ausnutzung der zu bebauenden Fläche (EFH- oder MFH-Bauweise)
- Bodenbeschaffenheit des Geländes
- ökologische Ausgleichsmaßnahmen vor Ort möglich
- Klimaresilienz
- Bestandteil des Bebauungsplans
- Innenentwicklung, Revitalisierung v. Brachflächen
Unsere Fraktion wüsste gern, zu welchem Ergebnis die Verwaltung inzwischen gekommen ist.