Die Verwaltung wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Wie viele Anträge auf Genehmigung des Muezzin-Rufs sind in 2023 sowie 2024 eingegangen?
- Wie viele dieser Anträge wurden positiv beschieden?
- Wie viele dieser Anträge wurden negativ beschieden und aus welchen Gründen?
Begründung
Der Muezzin-Ruf ist – wie auch das Glockenläuten der Kirchen – eine öffentliche Erinnerung an einen Gott bzw. eine religiöse Feier. Als Fraktion B90/Die Grünen begrüßen wir es explizit, wenn vielfältige Religionen in unserer Stadt gelebt werden und so auch den Muezzin Ruf. Die Genehmigung des Rufs ist keine politische Entscheidung, sondern obliegt der Stadtverwaltung.