Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse des Gutachtens, soweit sie bereits vorliegen, vorzustellen.
Darüber hinaus wird um Auskunft darüber gebeten,
- wann eine Sanierung der denkmalgeschützten Brücke durchgeführt wird
- für wann ein Gutachten und die Sanierung der zweiten Brücke geplant sind.
Begründung
Erfolgt bei Bedarf in der Sitzung.