Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:
Solarthermie wird wie zuvor als einzeln genannte förderfähige Maßnahme in Kapitel 5 aufgelistet.
Begründung
Die Eingruppierung der Solarthermie in „Sondermaßnahmen” wird der Relevanz dieser Technologie für die Wärmewende nicht gerecht. Die verhältnismäßig geringe Menge an Anträgen für diese Anlagen sollte nicht dazu führen, dass diese an Sichtbarkeit in der Förderrichtlinie verlieren – es ist eher ein Grund noch offensiver in der Öffentlichkeitsarbeit auf die Potenziale hinzuweisen.