Eine Änderung in der Straßenverkehrsordnung macht es möglich:
Im Umfeld von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern kann künftig auch auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) Tempo 30 angeordnet werden.
Dies neue Regelung haben die Grünen zum Anlass genommen, für die nächste Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Mobilität die Verwaltung um eine dahingehende Prüfung zu bitten, an welchen Stellen sie die Möglichkeit sieht, Sicherheitsgewinne durch Temporeduzierung im direkten Umfeld der genannten Einrichtungen zu schaffen.
„Damit hätten wir eine erste Grundlage für die politische Beratung“, so der stellvertetende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Ratsherr Daniel John, der zugleich davon ausgeht, dass auch aus der Bevölkerung viele Hinweise kommen werden.